Podest- und Treppensanierung: Fördermöglichkeiten für Gewerbe & Vermietung

Wer eine vermietete Wohn- oder Gewerbeimmobilie besitzt und eine Sanierung plant, kann von verschiedenen Förderprogrammen profitieren. Was viele nicht wissen: Auch Zugangsbereiche wie Außentreppen und Podeste sind unter bestimmten Voraussetzungen förderfähig – besonders dann, wenn sie im Zuge energetischer Maßnahmen angepasst werden müssen.
Wir zeigen Ihnen, welche Förderwege über die bekannte Förderung 261 der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) hinaus möglich sind, worauf es bei der Antragstellung ankommt und welche Programme sich besonders für Vermieterinnen und Vermieter, Ladenbesitzerinnen und Ladenbesitzer, Bau- und Generalunternehmen sowie Architekturbüros lohnen.
Wer unterstützt Sanierungen von Gewerbe- und Mietimmobilien?
Eigentümerinnen und Inhaber von vermieteten Wohn- oder Gewerbeimmobilien können bei Sanierungsmaßnahmen von verschiedenen Förderprogrammen profitieren – auch dann, wenn Podeste oder Außentreppen erneuert oder angepasst werden müssen. Quelle
Das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) unterstützt beispielsweise Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle, z. B. die Dämmung der Fassade oder den Austausch der Haustür. Wenn im Zuge solcher Maßnahmen auch bauliche Veränderungen an Podesten oder Außentreppen notwendig sind, können diese anteilig mit gefördert werden.
Für umfassendere Sanierungsvorhaben kommt die KfW infrage: Sie bietet zinsgünstige Kredite mit Tilgungszuschuss, z. B. wenn ein Gebäude nach der Sanierung den Standard eines Effizienzhauses erreichen soll. In diesem Rahmen können Erneuerungen an Podesten und Treppen oft als sogenannte Umfeldmaßnahmen geltend gemacht und gefördert werden.
Fördermöglichkeiten im Überblick
Energetische Sanierungsmaßnahmen
KfW 263 – Bundesförderung für effiziente Gebäude BEG (Nichtwohngebäude NWG, Kredit mit Tilgungszuschuss)
Sanierungen von Nichtwohngebäuden zum Effizienzgebäudestandard werden mit einem Kredit gefördert. Je besser die erreichte Effizienzstufe (z. B. EH70 oder EH55), desto höher fällt der Tilgungszuschuss aus. NH- oder EE-Klasse können zusätzlich bonifiziert werden.
Voraussetzung: Es muss eine Energieeffizienz-Expertin oder ein Energieeffizienz-Experte (EEE) in den Prozess mit eingebunden werden. Der Antrag muss über die Hausbank erfolgen. Quelle
BAFA – BEG Einzelmaßnahmen für Nichtwohngebäude (Zuschuss)
Zuschüsse für Maßnahmen an der Gebäudehülle oder Anlagentechnik. Voraussetzung ist, dass das Gebäude ein Bestandsgebäude und der Bauantrag älter als fünf Jahre ist. Die Antragsstellung erfolgt online über das BAFA-Portal. Quelle
KfW 523 – Ergänzungskredit zu BAFA-Einzelmaßnahmen (NWG)
Wenn Sie bereits einen BAFA-Zuschuss erhalten haben, kann dieser Kredit als zusätzliche Finanzierung genutzt werden. Der Antrag erfolgt über die Hausbank und sollte innerhalb von 12 Monaten nach der BAFA-Zuschusszusage erfolgen. Quelle
Barrierefreiheit & Sicherheit
KfW 159 – Altersgerechtes Umbauen von Wohnraum (auch für vermieteten Wohnraum)
Ein zinsgünstiger Kredit für Maßnahmen, die Barrierefreiheit am Zu- und Eingang zum Ziel haben – z. B. Rampe statt Treppe, rutschhemmende Beläge, Einbruchschutz oder Handläufe. Geeignet für Wohngebäude, auch bei Vermietung. Kredite werden bis zu 50.000 € je Wohneinheit in dem Zusammenhang gewährt. Quelle
Regionale Landesförderungen
Landesprogramme (z. B. NRW.BANK, SAB, IB.SH)
Viele Bundesländer bieten eigene, zinsgünstigere Kredite und Zuschüsse – oft als Ergänzung zu BEG-Förderungen.
Weitere Förderungen und Zuschüsse
EEW – Energie- & Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (BAFA/KfW)
Für Unternehmen mit Fokus auf Energie- oder Ressourceneffizienz im Betrieb, z. B. für Prozesse und Maschinen, aber nicht primär für Gebäudehüllen. Kann eine sinnvolle Ergänzung für bestimmte Vorhaben darstellen. Quelle
Steuerliche Förderung – Kurzüberblick
- § 35c EStG – Steuerbonus für energetische Sanierungen: gilt nur für selbstgenutzte Wohngebäude – nicht für Vermietung oder betriebliche Immobilien. Quelle
- Bei Vermietung: Energetische Maßnahmen gelten häufig als Erhaltungsaufwand und sind steuerlich sofort absetzbar. Achtung: In den ersten 3 Jahren nach Immobilienkauf gilt die 15 %-Grenze für sogenannte anschaffungsnahe Herstellungskosten. Bitte daher vorab Rücksprache mit Ihrer Steuerberatung halten.

Wann sind Sanierungen von Außentreppen und Podesten förderfähig für Miet- und Gewerbeimmobilien?
Bei vielen energetischen Sanierungen von vermieteten Wohngebäuden oder Geschäftsimmobilien sind auch Anpassungen an Zugängen, Treppen oder Podesten notwendig – etwa durch neue Dämmungen, geänderte Wandstärken oder Schwellenhöhen.
Im Rahmen der BEG-Förderung gelten solche Maßnahmen als sogenannte Umfeldmaßnahmen – und sind förderfähig, wenn sie für die Durchführung und Funktion der Hauptmaßnahme notwendig sind.
Praxisbeispiel mit InnoStone:
- Bei einer Fassadendämmung ändern sich die Wandstärke und die Schwellenhöhe.
- Dadurch muss der Eingangsbereich inklusive Podest oder Außentreppe baulich angepasst werden.
- Diese Maßnahmen gelten dann als erforderlich – und können im Förderantrag berücksichtigt werden.
- Einschätzung und Dokumentation erfolgen durch die oder den EEE im Antrag.
Energieeffizienz-Expert:innen (EEE) als Voraussetzung für die Antragsstellung
Vor allem bei BEG‑Vorhaben bei Nichtwohngebäuden ist die Zusammenarbeit mit EEE vorgeschrieben. Daher arbeitet InnoStone mit entsprechendem Fachpersonal zusammen und auf Wunsch vermitteln wir entsprechende Kontakte für:
- die Erstellung von (g)BzA und (g)BnD (erforderlich für Anträge),
- eine fachliche Begleitung der Maßnahme
- oder die Dokumentation der förderfähigen Umfeldmaßnahme (z. B. Außentreppe oder Podest).
Oder suchen Sie direkt online nach einer oder einem passenden EEE in Ihrer Region.
EEE finden
Podest- und Treppensanierung: So profitieren Sie
Gerade in vermieteten oder gewerblich genutzten Gebäuden bringt die Sanierung von Podesten und Treppen nicht nur optische Vorteile, sondern auch funktionale und sicherheitsrelevante Verbesserungen mit sich. Rutschhemmende Oberflächen (z. B. in Rutschklasse R11), langlebige Materialien wie echter Naturstein und pflegeleichte Lösungen sorgen für eine deutliche Wertsteigerung und geringeren Instandhaltungsaufwand.
Das moderne Sanierungssystem von InnoStone ermöglicht eine schnelle und saubere Ausführung ohne Baustelle, sodass Zugänge innerhalb kürzester Zeit wieder nutzbar sind – ganz ohne längere Einschränkungen für Mieterinnen und Mieter oder den laufenden Betrieb bei Geschäften. Durch passende Förderprogramme lassen sich solche Maßnahmen zudem finanziell deutlich entlasten.
- Sie profitieren von zinsgünstigen Krediten und echtem Zuschuss (Tilgungszuschuss) statt reiner Finanzierung.
- Sanierung von Podesten und Außentreppen sind notwendige Umfeldmaßnahmen bei Fassadendämmung und sind daher ebenfalls unter bestimmten Voraussetzungen mit förderfähig.
- Durch die Zusammenarbeit mit einem oder einer EEE profitieren Sie von einer reibungslosen Antragsstellung und einer professionellen Betreuung während des gesamten Vorhabens.
- Die Fördermöglichkeiten können unter bestimmten Bedingungen miteinander kombiniert werden: BAFA‑Zuschuss + KfW‑Ergänzungskredit + Landesprogramme.
FAQ: Häufige Fragen
- Für Gesamtsanierungen von Nichtwohngebäuden: KfW 263
- Für Einzelmaßnahmen: BAFA EM (Zuschuss) für Nichtwohngebäude + KfW 523 (Ergänzungskredit)
Beginnen Sie mit den bundesweiten Programmen:
- KfW 263 (NWG)
- BAFA Einzelmaßnahmen
- KfW 523 (Ergänzungskredit)
- KfW 159 (altersgerecht umbauen)
Prüfen Sie danach mögliche Landesprogramme – z. B. über Postleitzahl oder eigene Länderportale.
Ja – z. B. über das BAFA als Direktzuschuss für Einzelmaßnahmen bei Nichtwohngebäuden. Der KfW 523 kann ergänzend genutzt werden, um weitere Finanzierungslücken zu schließen, ist aber kein Muss.
Der KfW 159 fördert Maßnahmen zur Barrierefreiheit am Zugang, Treppen, Rampen oder für den Einbruchschutz – auch bei vermieteten Wohnungen oder WEGs.
Ja – für BEG-Vorhaben an Nichtwohngebäuden ist die Begleitung durch einen oder eine EEE verpflichtend. Sie erstellen die (g)BzA/(g)BnD und begründen Umfeldmaßnahmen.
- BEG-Kredite (z. B. KfW 263, 523 oder 159) werden vor Beginn der Maßnahme über Ihre Hausbank beantragt. Voraussetzung ist eine Bestätigung zum Antrag (gBzA) durch eine oder einen EEE.
- BAFA-Zuschüsse (Einzelmaßnahmen NWG) beantragen Sie selbstständig online im BAFA-Portal – ebenfalls vor Maßnahmenbeginn. Nach Umsetzung der Maßnahme erfolgt die Bestätigung nach Durchführung (gBnD) bzw. das technische Projektnachweisformular (TPN) durch die oder den EEE. Der Tilgungszuschuss oder Zuschussbetrag wird nach der Verarbeitung Ihres gBnD oder TPN automatisch verrechnet bzw. ausgezahlt.
Ja – die Kombination einzelner Förderprogramme ist möglich.
In der Praxis kommt besonders häufig die folgende Kombination vor: BAFA-Zuschuss für Einzelmaßnahmen (NWG) + KfW 523 Ergänzungskredit + zusätzlich regionale Landesförderung (z. B. zinsverbilligter Kredit der NRW.BANK).
So lassen sich Förderbeträge erhöhen und Finanzierungslücken schließen.
Für vermietete Objekte gilt: Energetische Sanierungsmaßnahmen sind in der Regel sofort abziehbare Erhaltungsaufwände oder Werbungskosten.
Wichtig: In den ersten drei Jahren nach Anschaffung einer Immobilie greift die sogenannte 15 %-Grenze (§ 6 EStG). Wird sie überschritten, gelten die Maßnahmen ggf. als anschaffungsnahe Herstellungskosten – mit anderen steuerlichen Folgen. Bitte stimmen Sie steuerliche Fragen immer mit Ihrer Steuerberatung ab. Quelle
Wichtiger Hinweis (Haftung/Stand): Alle Angaben wurden mit größter Sorgfalt zusammengestellt, erfolgen jedoch ohne Gewähr. Förderbedingungen unterliegen dem Haushaltsvorbehalt und können sich ändern. Maßgeblich sind immer die jeweils aktuellen offiziellen Unterlagen/Merkblätter von KfW/BAFA sowie die gesetzlichen Regelungen. Bitte prüfen Sie jeden Einzelfall auf den verlinkten offiziellen Seiten und stimmen Sie steuerliche Fragen mit Ihrer Steuerberatung ab. Stand: September 2025.